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   BGH, 22.09.1955 - 4 StR 269/54   

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https://dejure.org/1955,1380
BGH, 22.09.1955 - 4 StR 269/54 (https://dejure.org/1955,1380)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1955 - 4 StR 269/54 (https://dejure.org/1955,1380)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1955 - 4 StR 269/54 (https://dejure.org/1955,1380)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 168
  • NJW 1955, 1847
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.01.1958 - 1 StE 10/57
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  • BGH, 07.11.1960 - AnwZ (B) 3/60

    Syndikusanwalt (Versicherungsdirektor)

    Der Antragsteller wurde anders als ein vertriebener Anwalt (BGHSt 8, 168) nicht bloß tatsächlich an der Ausübung des Rechtsanwaltsberufs gehindert, sondern verlor kraft Gesetzes die rechtliche Befugnis hier zu.
  • BGH, 25.09.1961 - AnwZ (B) 23/61

    Rechtsmittel

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden (BGHSt 8, 168, 170) [BGH 22.09.1955 - 4 StR 269/54], daß die Rechte aus der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zwar nicht schon mit der tatsächlichen Unmöglichkeit wegfallen, in Anwaltsprozessen nach § 78 ZPO aufzutreten, daß sie aber erlöschen, sobald die Zulassung und die Eintragung bei einem zum deutschen Staatsgebiet gehörenden Gericht beseitigt sind.
  • LG Stuttgart, 20.12.1963 - Ks 9/63

    Erschiessung eines jüdischen Ehepaares und ihrer beider Kinder bei der

    Daher konnte es das Gericht dahingestellt sein lassen, ob die Auffassung, der Führererlass habe Posen mit Wirkung vom 1.11.1939 staatsrechtlich zum Inland gemacht, richtig ist, oder ob nicht die Gültigkeit des Erlasses wegen eines Verstosses gegen die allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts (Annexionsverbot) heute angezweifelt werden muss (vgl. Art. 25 GG; Menzel, Bonner Komm., Art. 25, Erl.II, 3; Dahm, Völkerrecht, Bd.56, 66), zumal als "Inland" gegenwärtig im allgemeinen nur das deutsche Gebiet in den Grenzen vom 31.12.1937 gilt (BGHSt 8, 168 ff.; LK § 3 Anm.4a).
  • BGH, 25.06.1962 - AnwZ (B) 46/61

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Der Antragsteller beruft sich auf BGHSt 8, 168.
  • BGH, 23.01.1957 - 6 StR 75/56

    Verwerfung der Revision wegen Unbegründetheit - Sowjetisch besetzte Zone (SBZ)als

    Die SBZ ist jedoch unbeschadet der dort noch bestehenden politischen Gewaltherrschaft Inland im Sinne des Strafgesetzes (vgl auch BGHSt 5, 317; 8, 168, 170 [BGH 22.09.1955 - 4 StR 269/54]und BVerfG NJW 1952, 1129 [BVerfG 13.06.1952 - 1 BvR 137/52]).
  • BVerwG, 29.10.1958 - I B 135.58

    Rechtsmittel

    Der Rechtsstreit gibt auch insoweit keinen Anlaß zur Erörterung grundsätzlicher Rechtsfragen, als der Kläger eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes daraus herleiten will, daß die früheren Zulassungen von Rechtsanwälten aus den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Gebieten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 22. September 1955 [NJW 1955 S. 1847]) im Gegensatz zu den Berliner Zulassungen als nicht erloschen angesehen werden.
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